Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung Ambulante Soziotherapie


Die Leistungen der Soziotherapie basieren rechtlich auf der Grundlage des SGB V § 37a und den dazu gehörenden Soziotherapie-Richtlinien gemäß §§ 37a und 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V (siehe hierzu den Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“). Fachliche Grundlage für die Soziotherapie ist die Behandlungsleitlinie Schizophrenie 2006 der „Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)“.

Die Soziotherapie-Richtlinien unterscheiden zwischen Leistungen, die vom Soziotherapeuten in jedem Behandlungsfall zu erbringen sind, und solchen Leistungen, die je nach Behandlungssituation erbracht werden können.

Pflicht-Leistungen
1 Soziotherapie-Richtlinien Ziffer 13.2
2 Soziotherapie-Richtlinien Ziffer 13.3
3 Soziotherapie-Richtlinien Ziffer 13.4

Kann-Leistungen

In den Soziotherapie-Richtlinien wird ein inhaltlicher Rahmen für die Durchführung von Soziotherapie beschrieben, der je nach Behandlungssituation konkretisiert werden muss. Es wird in vier inhaltliche Teilbereiche unterschieden:

Sowohl die Erstellung des Soziotherapeutischen Behandlungsplans als auch die Dokumentation der erbrachten Leistungen orientieren sich an der patientenbezogenen individuellen Ausarbeitung dieser Teilbereiche.

Eine ausführliche Darstellung der Aufgaben des Soziotherapeuten finden Sie in der Leistungsbeschreibung , die der Vorstand des Berufsverbandes 2009 verabschiedet hat.